Anfang Februar war am Burgdorfer Weg/Reutebachgasse ein Ortstermin. Beteiligt waren u.a. Elternvertreter der Emil-Gött-Schule, des St. Blasius Kindergartens, vom Bürgerverein Zähringen und Vertretern von Straßenverkehrsbehörde, Tiefbauamt und Polizeipräsidium. Grund waren Elternbeschwerden von Schul- und Kindergartenkindern. Diese gingen auch bei uns ein. Problempunkt ist der oben einsehbare Querungsbereich der Fußgänger. Unsere Stellungnahme als Ortsverband dazu:
1. Die Querungsstelle muss baulich umgestaltet werden. Die oben einsehbaren „Randsteine“ fördern die Ansicht, dass der Radfahrer hier Vorrang hat. Diese sollten quer zum Radweg, entlang des Gehwegs angebracht werden, um optisch die Verkehrsführung deutlich zu machen.
2. Wir fordern eine optische, daher farbliche Abhebung, damit „allen“ Verkehrsteilnehmern die Gefahrensituation deutlich gemacht wird. Die Einfärbung könnte wie bei den Gefahrenstellen Rad rot sein. Bevorzugt wird aber eine gelbe Einfärbung, da dies auch bei vorläufigen Gefahrenstellen gemäß der StVO möglich ist.
3. Schul- und Kindergartenkindern stehen als schwache Verkehrsteilnehmer unter besonderem Schutz. Daher muss sich der andere Straßenverkehr hinsichtlich Fahrweise und Geschwindigkeit so bewegen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Es bleibt zu prüfen, ob der Burgdorfer Weg nicht als Verkehrsberuhigter Bereich auszulegen ist. Dagegen spricht die vorhandene Radschnellweg, da dadurch der fließende Verkehr ausgebremst wird. Andererseits müssen die Radfahrer an der Einfahrt Burgdorfer Weg zur Reutebachgasse sich dem Vorrang der anderen Verkehrsteilnehmer unterordnen. Die „Schwellen“ haben bei den Radfahrern keine Wirkung. Neben den Radfahrern können sich auch Gefahren durch den motorisierten Verkehr ergeben. Derzeit ist der Burgdorfer Weg eine Tempo 30 Zone. Die zulässige Geschwindigkeit entspricht nicht dem Gefahrenpotential. In Abwägung der unterschiedlichen Interessen wird daher eine vorläufige Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs entlang des Burgdorfer Wegs befürwortet. Bedenken der Ämter, dass an Steigungen dies nicht umsetzbar sei, sind unbegründet. Der Kirchweg ist als verkehrsberuhigter Bereich etwa 100m entfernt und auch nicht eben.
4. Beim Ortstermin für persönlichen Unmut sorgten Aussagen,, dass durch die rechtlichen Einschränkungen sich die Radfahrer auch nicht an die Regeln halten werden. Diese Einschätzung entspricht dem Vorgehen von Herrn Ueckermann als Leiter des Garten- und Tiefbauamtes, welcher im Hinblick der Rotlichtregelung für Radfahrer Ausnahmen erreichen möchte. Regeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer und sind nicht Verhaltensempfehlungen. Allein die Aussage würde bedeuten, dass es in Freiburg keinen Regeln für Radfahrern bedürfte, weil diese sowieso nicht überwacht werden.
5. Enttäuschend ist der Schulwegplan für die Emil-Gött-Schule. Insbesondere Schulwegpläne sollen Gefahrenstellen deutlich herausstellen und Kindern sensibilisieren. Der im Internet einsehbare Schulwegplan des Garten- und Tiefbauamtes für die Grundschule ist lückenhaft und macht die Gefahrenstellen „nicht“ deutlich. Er ist daher nicht mehr als eine gewöhnliche Karte!
6. Der Gehwegbereich entlang der Reutebachgasse ist auf der südlichen Seite zu schmal. Die Unsicherheit der Kinder führt dazu, dass sie vielfach zweimal den Fußgängerüberweg benutzen. Wäre es denkbar, dass der parkende Verkehr sich zwischen den beiden Fußgängerüberwegen nicht an der Nordseite orientiert, sondern an der Südseite? Dann würden die Kinder mehr Sicherheit haben und bräuchten nicht die Straße queren.
7. Die Planungen des Baugebietes Höhe laufen, auch wenn es zahlreiche Einsprüche gibt. Es ist zu vermuten, dass der Baustellenverkehr auch durch die Reutebachgasse verlaufen wird. Wir machen uns Sorgen, dass erst dann sich Gedanken um die Verkehrssicherheit der Kinder gemacht wird.