Die letzte Kommunalwahl in Baden-Württemberg liegt erst wenige Wochen zurück.
Jedochdoch sind die Kommunen bereits jetzt mit neuen Herausforderungen konfrontiert: Die
Gemeinde- und Ortschaftsräte, unsere Kreistage und die Regionalversammlung sind so
zersplittert wie noch nie. In den großen Städten, wie Freiburg, Ulm oder Pforzheim ge-
hören nun 15 bis 17 Listen dem Gemeinderat an.
Dabei erhalten teilweise Gruppen einenSitz, die von einer sehr kleinen Minderheit gewählt wurden
und nur für ein spezifischesThema stehen, jedoch bei knappen Abstimmungen letztendlich
eine entscheidendeStimme haben.
Darüber hinaus muss sich künftig die Stärke der Fraktionen wieder deut-
licher in der Besetzung der Ausschüsse widerspiegeln. Eine Umfrage des Städtetags Ba-
den-Württemberg ergab, dass die Zahl der Fraktionen und Gruppierungen in 42 % der
Kommunen gestiegen ist. Die Sorge um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Gremien
ist landesweit enorm hoch. Erfolgreiche Kommunalpolitik braucht effiziente und bürger-
nahe Strukturen, schnelle und transparente Entscheidungen sowie klare Verantwort-
lichkeiten. Die Bürger müssen wissen, wer was wann entschieden hat. Zersplitterte Gre-
mien, undurchsichtige Absprachen und quälend lange Kompromissfindungen verstär-
ken hingegen Zweifel an unserer Demokratie. Sie sorgen für mehr Politikverdrossenheit
und weniger Vertrauen in die Strukturen vor Ort.
Als die große baden-württembergische Volkspartei der Mitte nehmen wir diese Heraus-
forderungen ernst und wollen vor den nächsten Kommunalwahlen Lösungen präsentie-
ren. Wir wollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger „regierbare“ Gemeinden,
Städte und Kreise. Gleichzeitig ist es uns wichtig, bürokratische Hürden für die zahllosen
Ehrenamtlichen in der Kommunalpolitik abzubauen. Zehntausende engagierte Kandi-
datinnen und Kandidaten müssen leichter informieren und für sich werben können.
Denn Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen und von der Debatte in der Gesell-
schaft.
Die CDU Baden-Württemberg lädt daher nicht nur ihren derzeitigen Koalitionspartner,
sondern alle demokratischen Parteien im Land ein, die Weichen für eine Wahlrechtsre-
form mit Augenmaß zu stellen und plädiert für folgende Anpassungen:
D’Hondt sorgt für klare Verhältnisse. Die Umstellung des Kommunalwahlrechts durch
die grün-rote Landesregierung im Jahr 2013 auf das Auszählverfahren nach Sainte-La-
guë/Schepers war ein Fehler. Die von uns schon damals befürchtete Zersplitterung der
kommunalen Gremien ist heute traurige Realität und wird nicht zuletzt von zahlreichen
Experten und den kommunalen Landesverbänden beklagt. Wir werben daher für eine
Rückkehr zum jahrzehntelang bewährten D’Hondt-Verfahren! Die alternative Anpassung
des bisherigen Auszählverfahrens im Hinblick auf den ersten Teiler lässt sich aus unse-
rer Sicht nur dann weiterverfolgen, wenn es gelingt, die rechtlichen Zweifel auszuräu-
men. Denn unser Wahlrecht muss stabil und sicher sein.
Sperrklauseln verhindern Zersplitterung. Unsere Kommunen sind für zahlreiche Ent-
scheidungen zuständig, die den Alltag der Menschen im Land stark prägen. Für kommu-
nale Entscheidungsgremien sollten daher die gleichen Spielregeln gelten, wie für Land-
und Bundestag. Dort haben sich 5-Prozent-Hürden zum Schutz unserer parlamentari-
schen Demokratie bewährt. Wir wollen deshalb die Einführung einer Prozent-Sperrklau-
sel in den Kommunen neu bewerten.
Aber auch hier gilt: Rechtssicherheit geht vor.
Beteiligungsmöglichkeit der Bürger und Handlungsfähigkeit der Gremien in Ein-
klang bringen. Wahlen sind eine ernste Angelegenheit, unsere Demokratie zu schade
für schlechte Scherze. Die derzeit gültigen Quoren zur Einreichung von Wahlvorschlägen
ermöglichen immer wieder aussichtslose und oftmals eben auch nicht ernstgemeinte
Spaßkandidaturen. Die Quoten nach §8 KomWG wollen wir daher deutlich erhöhen.
Wahlwerbung als Baustein der Demokratie. Politischer Wettbewerb muss sichtbar
sein. Die Bürger müssen wissen, wen und was sie wählen. Wir fordern den Bundesge-
setzgeber daher auf, die Regelung zum Einwerfen von Wahlinformationen in Briefkästen
anzupassen. Politische Informationen und Debatten müssen auch in den kommunalen
Amtsblättern bis zu einer Woche vor der Wahl möglich bleiben. Ebenso muss das Lan-
desrecht großzügigere Vorgaben zur Plakatierung machen.